MPU-Glossar — Begriffe einfach erklärt
Die MPU bringt viele Fachbegriffe mit sich. In diesem Glossar erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung — verständlich und auf den Punkt.
- Abstinenznachweis
- Ein Abstinenznachweis beweist, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum keinen Alkohol oder keine Drogen konsumiert haben. Dafür werden regelmäßig Urin- oder Haarproben untersucht. Die meisten Begutachtungsstellen verlangen Nachweise über 6 oder 12 Monate.
- BAK (Blutalkoholkonzentration)
- Die Blutalkoholkonzentration gibt an, wie viel Alkohol sich im Blut befindet. Sie wird in Promille gemessen. Ab 1,6 Promille im Straßenverkehr wird in der Regel eine MPU angeordnet. Auch bei niedrigeren Werten kann eine MPU verlangt werden, wenn es Wiederholungstaten gibt.
- Begutachtungsstelle
- Eine Begutachtungsstelle ist eine amtlich anerkannte Einrichtung, die MPU-Untersuchungen durchführt. Bekannte Träger sind TÜV, DEKRA, AVUS, IBBK und pima-mpu. Alle Stellen müssen von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert sein und arbeiten nach einheitlichen Standards.
- CTU (Chemisch-Toxikologische Untersuchung)
- Die CTU ist ein Labortest, bei dem Urin oder Haare auf Alkohol, Drogen und deren Abbauprodukte untersucht werden. Sie ist der Standardweg, um einen Abstinenznachweis zu erbringen. Die Probenentnahme erfolgt unter Aufsicht und zu zufälligen Terminen.
- EtG (Ethylglucuronid)
- EtG ist ein Abbauprodukt von Alkohol, das im Urin und in Haaren nachgewiesen werden kann. Es zeigt an, ob jemand in den letzten Tagen Alkohol getrunken hat. Im Rahmen eines Abstinenzprogramms wird EtG bei jeder Urinprobe gemessen. Schon kleine Mengen Alkohol können zu einem positiven Befund führen.
- Fahreignung
- Fahreignung bedeutet, dass eine Person körperlich, geistig und charakterlich in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei Zweifeln an der Fahreignung — zum Beispiel nach Alkohol- oder Drogendelikten — kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen.
- Fahrerlaubnisbehörde
- Die Fahrerlaubnisbehörde ist die zuständige Stelle für die Erteilung und den Entzug von Führerscheinen. Sie entscheidet, ob eine MPU angeordnet wird, und prüft nach der Begutachtung, ob der Führerschein zurückgegeben wird. In der Regel ist sie beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung angesiedelt.
- FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist das Gesetz, das die Regeln für den Führerschein in Deutschland festlegt. Die Paragraphen 11 bis 14 FeV regeln, wann eine MPU angeordnet werden kann. Sie bildet die rechtliche Grundlage für das gesamte Begutachtungsverfahren.
- Gutachter
- Der Gutachter ist ein Psychologe oder eine Psychologin mit verkehrspsychologischer Zusatzausbildung. Er oder sie führt das psychologische Gespräch durch und erstellt das MPU-Gutachten. Der Gutachter bewertet, ob die Person ihre Problematik verstanden hat und stabile Verhaltensänderungen zeigt.
- Haaranalyse
- Bei einer Haaranalyse wird eine Haarprobe (in der Regel vom Kopf) auf Rückstände von Alkohol oder Drogen untersucht. Ein Zentimeter Haar entspricht etwa einem Monat. Die Haaranalyse kann Konsum über längere Zeiträume nachweisen und wird oft ergänzend oder alternativ zum Urinscreening eingesetzt.
- Idiotentest
- Idiotentest ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die MPU. Der Begriff ist irreführend, weil die MPU kein Intelligenztest ist. Sie prüft die persönliche Verhaltensänderung, Selbstreflexion und Fahreignung. Der Ausdruck verkennt den wissenschaftlichen Charakter der Untersuchung.
- Konsistenz
- Konsistenz bedeutet im MPU-Kontext, dass die Aussagen einer Person stimmig und widerspruchsfrei sind. Der Gutachter achtet darauf, ob die Schilderung des Vorfalls, die persönliche Entwicklung und die Zukunftspläne logisch zusammenpassen. Widersprüchliche Angaben können zu einem negativen Gutachten führen.
- Konsumverzicht
- Konsumverzicht bedeutet, dass jemand freiwillig und dauerhaft auf Alkohol oder Drogen verzichtet. In der MPU wird geprüft, ob dieser Verzicht nachvollziehbar begründet und langfristig stabil ist. Wichtig ist, dass der Verzicht nicht nur aus Angst vor der MPU erfolgt, sondern auf einer echten Einsicht beruht.
- Leistungstest
- Der Leistungstest ist ein Teil der MPU und prüft mit computergestützten Aufgaben die Reaktionsgeschwindigkeit, Konzentration, Belastbarkeit und Aufmerksamkeit. Die Tests dauern etwa 20 bis 30 Minuten. Wer hier Schwächen zeigt, kann eine praktische Fahrprobe machen.
- MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
- Die MPU ist ein Gutachten, das prüft, ob eine Person sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Sie besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, Leistungstests am Computer und einem psychologischen Gespräch. Die MPU wird bei Alkohol- oder Drogendelikten, Punkten oder bestimmten Straftaten angeordnet.
- Nachschulung
- Eine Nachschulung ist ein Kurs, der als Alternative oder Ergänzung zur MPU angeboten werden kann. In manchen Fällen empfiehlt der Gutachter im MPU-Gutachten die Teilnahme an einer Nachschulung, bevor eine erneute Begutachtung stattfindet. Der Kurs behandelt Themen wie Risikobewusstsein und Verhaltensänderung.
- Positives Gutachten
- Ein positives Gutachten ist das Ergebnis einer bestandenen MPU. Es besagt, dass die begutachtete Person voraussichtlich sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Mit dem positiven Gutachten kann bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung des Führerscheins beantragt werden.
- Problemeinsicht
- Problemeinsicht bedeutet, dass eine Person versteht, warum es zum Vorfall gekommen ist und welche persönlichen Muster dazu beigetragen haben. Es geht nicht nur darum, den Fehler zuzugeben, sondern die tieferliegenden Ursachen zu erkennen. Problemeinsicht ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein positives MPU-Gutachten.
- Rückfallprävention
- Rückfallprävention umfasst die Strategien, die jemand entwickelt hat, um in Zukunft nicht wieder in alte Verhaltensmuster zu verfallen. Der Gutachter prüft, ob die Person konkrete Pläne für Risikosituationen hat — zum Beispiel soziale Anlässe mit Alkohol oder Stresssituationen im Verkehr.
- Sperrfrist
- Die Sperrfrist ist der Zeitraum, in dem nach einem Führerscheinentzug kein neuer Führerschein beantragt werden kann. Sie wird vom Gericht festgelegt und dauert in der Regel 6 bis 60 Monate. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann die Wiedererteilung beantragt werden — bei MPU-Pflicht zusammen mit einem positiven Gutachten.
- THC-COOH
- THC-COOH ist ein Abbauprodukt von THC (dem Wirkstoff in Cannabis). Es wird im Urin und im Blut nachgewiesen und zeigt an, ob jemand Cannabis konsumiert hat. THC-COOH kann je nach Konsumhäufigkeit mehrere Tage bis Wochen im Körper nachweisbar bleiben.
- Urinscreening
- Beim Urinscreening wird eine Urinprobe auf Alkohol, Drogen und deren Abbauprodukte getestet. Es ist die gängigste Methode im Rahmen eines Abstinenzprogramms. Die Probenabgabe erfolgt unter Aufsicht, zu zufälligen Terminen und innerhalb kurzer Fristen nach Aufforderung.
- Verhaltensänderung
- Verhaltensänderung ist ein zentraler Begriff in der MPU. Der Gutachter prüft, ob sich das Verhalten einer Person seit dem Vorfall nachvollziehbar und dauerhaft verändert hat. Dazu gehören konkrete Maßnahmen wie Konsumverzicht, neue Gewohnheiten und ein verändertes Umfeld.
- Wiener Testsystem
- Das Wiener Testsystem ist eine computergestützte Testbatterie, die bei der MPU für die Leistungstests eingesetzt wird. Es misst unter anderem Reaktionszeit, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit. Die Tests sind standardisiert und werden an vielen Begutachtungsstellen in Deutschland verwendet.
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Hinweis: Die Erklärungen in diesem Glossar dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, medizinische oder therapeutische Beratung und stellen kein Gutachten oder eine Diagnose dar. Ein bestimmtes Ergebnis der MPU kann nicht garantiert werden.