MPU wegen Punkte — Überblick
Alles zur MPU wegen Punkten in Flensburg: Voraussetzungen, Ablauf, Kosten und Vorbereitung im Überblick.
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Wann wird eine MPU wegen Punkten angeordnet?
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wegen Punkten wird angeordnet, wenn Sie im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg 8 oder mehr Punkte angesammelt haben. Mit Erreichen dieser Schwelle gilt die Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 5 StVG als entzogen, da Sie als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten.
Das Punktesystem sieht ein gestuftes Maßnahmenkonzept vor: Bei 4–5 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung, bei 6–7 Punkten eine Verwarnung, und bei 8 Punkten erfolgt der Entzug. Wichtig: Diese Stufen müssen nacheinander durchlaufen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde muss Sie vorher ermahnt und verwarnt haben — andernfalls kann der Entzug angreifbar sein.
In bestimmten Fällen kann eine MPU auch bei weniger als 8 Punkten angeordnet werden, etwa bei besonders schwerwiegenden Verstößen in der Probezeit oder wenn die Art der Delikte auf grundlegende Eignungszweifel hindeutet. Die Anordnung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde auf Grundlage von § 46 FeV in Verbindung mit § 11 FeV.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem im Detail
Seit der Reform 2014 gilt das Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER), das das alte Verkehrszentralregister (VZR) ablöste. Punkte werden für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr vergeben: 1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug, und 3 Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug.
Punkte verfügen über gesetzliche Tilgungsfristen: Einträge mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren gelöscht, Einträge mit 2 Punkten nach 5 Jahren und Einträge mit 3 Punkten nach 10 Jahren. Anders als im alten System verlängern sich die Fristen nicht mehr gegenseitig — jeder Eintrag tilgt unabhängig.
Bei 4–5 Punkten können Sie einmal in 5 Jahren durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen. Ab 6 Punkten ist kein freiwilliger Punkteabbau mehr möglich. Prüfen Sie daher frühzeitig Ihren Punktestand beim KBA (kostenlose Auskunft möglich), um rechtzeitig gegensteuern zu können.
Ablauf der Punkte-MPU
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und Ablauf einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten können Sie die Neuerteilung beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet dann in der Regel eine MPU an. Den Antrag auf Neuerteilung sollten Sie 3–6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen, damit die Bearbeitung rechtzeitig erfolgen kann.
Die MPU selbst besteht aus drei Teilen: Zunächst erfolgt eine medizinische Untersuchung, bei der Ihre körperliche und geistige Gesundheit überprüft wird. Anschließend absolvieren Sie einen computergestützten Leistungstest, der Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit misst. Den Kern bildet das psychologische Gespräch, in dem ein Verkehrspsychologe Ihre Einsicht, Ihr Risikobewusstsein und Ihre Verhaltensänderung prüft.
Bei einer Punkte-MPU liegt der Fokus auf der Frage, ob Sie die Ursachen Ihres Fehlverhaltens erkannt haben und ob eine stabile Verhaltensänderung stattgefunden hat. Sie müssen überzeugend darlegen, warum es zu den wiederholten Verstößen kam und welche konkreten Maßnahmen Sie ergriffen haben.
Kosten und Begutachtungsstellen
Seit dem 1. August 2018 können die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) ihre Preise frei gestalten. Für eine Punkte-MPU müssen Sie mit Kosten zwischen 400 und 800 Euro rechnen, wobei die meisten Stellen zwischen 450 und 650 Euro berechnen. Hinzu kommen Kosten für den Antrag auf Neuerteilung (ca. 150–250 Euro) und gegebenenfalls die MPU-Vorbereitung (300–2.000 Euro je nach Anbieter und Umfang).
Alle Begutachtungsstellen müssen von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert sein. Derzeit gibt es in Deutschland 16 zugelassene Träger, darunter DEKRA, TÜV SÜD, TÜV NORD, AVUS, PIMA und ProSecur. Sie haben das Recht, die Begutachtungsstelle frei zu wählen — unabhängig davon, welche die Behörde empfiehlt.
Tipp: Vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter in Ihrer Region. Die Qualität der Begutachtung ist durch die einheitlichen Beurteilungskriterien der BASt standardisiert, sodass günstigere Anbieter nicht zwangsläufig schlechter sind.
Vorbereitung und Erfolgsaussichten
Eine professionelle Vorbereitung auf die Punkte-MPU ist dringend zu empfehlen. Ohne Vorbereitung liegt die Durchfallquote bei rund 50 Prozent. Mit einer gezielten verkehrspsychologischen Beratung steigen Ihre Chancen erheblich.
Eine seriöse Vorbereitung umfasst die ehrliche Auseinandersetzung mit den Ursachen Ihrer Verstöße, die Entwicklung neuer Verhaltensmuster im Straßenverkehr, das Einhalten von Verkehrsregeln über einen längeren Zeitraum hinweg und das Üben des psychologischen Gesprächs. Einzelgespräche bei einem Verkehrspsychologen sind in der Regel wirksamer als reine Gruppenkurse.
Wichtig: Beginnen Sie mit der Vorbereitung nicht erst kurz vor dem MPU-Termin. Eine glaubwürdige Verhaltensänderung braucht Zeit. Ideal sind 3–6 Monate intensive Vorbereitung. Der Gutachter merkt, ob eine Entwicklung authentisch ist oder ob jemand nur auswendig gelernte Antworten wiedergibt.
Nach einer bestandenen MPU werden übrigens die Punkte im FAER gelöscht. Sie starten mit einem leeren Punktekonto — ein guter Anlass, dauerhaft umsichtiger am Straßenverkehr teilzunehmen.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 4 StVG – Fahreignungs-Bewertungssystem (Stufen: Ermahnung, Verwarnung, Entzug) - § 11 FeV – Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen - § 46 FeV – Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung - Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): www.kba.de – Informationen zum Fahreignungsregister und Punkteauskunft - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): www.bast.de – Liste der akkreditierten Begutachtungsstellen - ADAC: www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/mpu/ – Tipps zur MPU-Vorbereitung - bussgeldkatalog.de – Übersicht MPU wegen Punkten
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.