Ab wann droht eine Alkohol-MPU?
Erfahren Sie, ab welchem Promillewert eine MPU angeordnet wird und welche Voraussetzungen gelten.
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Wann ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an?
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird nicht automatisch bei jedem Alkoholdelikt im Straßenverkehr angeordnet. Die Entscheidung trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 13. Dabei spielen die Höhe der festgestellten Blutalkoholkonzentration (BAK), die Anzahl der Auffälligkeiten und weitere Umstände eine zentrale Rolle.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Promillewert und je häufiger alkoholbedingte Auffälligkeiten im Straßenverkehr auftreten, desto wahrscheinlicher ist die Anordnung einer MPU. Die Behörde prüft jeden Fall individuell. Sie berücksichtigt dabei nicht nur den konkreten Vorfall, sondern auch frühere Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.
Wichtig zu wissen: Die MPU-Anordnung ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne, sondern eine Maßnahme zur Überprüfung der Fahreignung. Sie soll klären, ob bei Ihnen ein erhöhtes Risiko besteht, erneut unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Behörde ist verpflichtet, die Fahreignung zu überprüfen, wenn bestimmte gesetzlich definierte Voraussetzungen vorliegen.
Die entscheidenden Promillegrenzen im Überblick
Ab 1,6 Promille BAK ist die Anordnung einer MPU zwingend vorgeschrieben (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die erste Auffälligkeit handelt oder ob Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Wer mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss mit einer MPU rechnen — ohne Ausnahme.
Ab 1,1 Promille BAK liegt laut Rechtsprechung eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Eine Trunkenheitsfahrt in diesem Bereich ist immer eine Straftat nach § 316 StGB. Seit einem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 können die Fahrerlaubnisbehörden auch bereits ab 1,1 Promille eine MPU anordnen. Das Gericht argumentierte: Wer bei dieser hohen Alkoholisierung noch ein Fahrzeug führt, ohne dass massive Ausfallerscheinungen bemerkt werden, zeigt eine erhebliche Alkoholgewöhnung — was auf ein tiefer liegendes Alkoholproblem hindeuten kann.
Bei Werten zwischen 0,5 und 1,09 Promille handelt es sich zunächst um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen. Eine MPU wird hier in der Regel erst bei wiederholten Verstößen angeordnet. Bei einer erstmaligen Ordnungswidrigkeit drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot — aber noch keine MPU.
Wiederholungstäter und besondere Fallkonstellationen
Wer wiederholt mit Alkohol am Steuer auffällt, muss deutlich früher mit einer MPU rechnen. Bereits bei zwei Ordnungswidrigkeiten im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille kann die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b FeV eine MPU anordnen. Das Gesetz spricht von \"wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss\".
Besonders streng wird es, wenn Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr mit anderen Delikten zusammentreffen. Wer beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt mit einem Unfall kombiniert oder während der Sperrfrist ohne Führerschein fährt, muss fast sicher mit einer MPU rechnen.
Eine weitere wichtige Konstellation: Die MPU kann auch ohne Trunkenheitsfahrt angeordnet werden. Wenn der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt werden, die auf eine Alkoholabhängigkeit hindeuten — beispielsweise durch eine ärztliche Meldung, eine Entziehungskur oder wiederholte alkoholbedingte Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs — kann sie die Vorlage eines MPU-Gutachtens verlangen (§ 13 Satz 1 Nr. 1 FeV).
Auch bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol, die nicht im Straßenverkehr begangen wurden (z. B. Körperverletzung unter Alkoholeinfluss), kann die Behörde Zweifel an der Fahreignung haben und eine MPU anordnen.
Sonderregeln für Fahranfänger und junge Fahrer
Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot am Steuer (§ 24c StVG). Bereits der geringste nachweisbare Alkoholwert führt zu Konseqünzen: 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Bei Fahranfängern wird die Probezeit bei einem Alkoholverstoß von zwei auf vier Jahre verlängert. Kommt es zu einem weiteren Verstoß, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine MPU kann bei jungen Fahrern bereits bei niedrigeren Promillewerten als bei erfahrenen Fahrern angeordnet werden, insbesondere wenn der Verstoß auf ein grundsätzliches Problem im Umgang mit Alkohol hindeutet.
Diese strengeren Regeln haben einen guten Grund: Junge und unerfahrene Fahrer sind statistisch gesehen einem deutlich höheren Unfallrisiko ausgesetzt. Die Kombination aus mangelnder Fahrerfahrung und Alkoholeinfluss ist besonders gefährlich. Das Alkoholverbot soll dazu beitragen, dass junge Menschen von Anfang an eine klare Trennung von Alkohol und Fahren verinnerlichen.
Für Fahrer von Gefahrguttransporten, Bussen und Taxen gelten ebenfalls besondere Vorschriften, die teilweise ein vollständiges Alkoholverbot während der Dienstzeit vorsehen.
Was Sie tun sollten, wenn eine MPU droht
Wenn Ihnen der Führerschein wegen eines Alkoholdelikts entzogen wurde und eine MPU ansteht, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Die Sperrfrist — also die Zeit, in der Sie keinen neuen Führerschein beantragen dürfen — beträgt in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Diese Zeit können und sollten Sie sinnvoll nutzen.
Der wichtigste erste Schritt: Lassen Sie sich von einer anerkannten Beratungsstelle oder einem spezialisierten Verkehrspsychologen beraten. Eine professionelle Erstberatung kann klären, welche konkreten Anforderungen in Ihrem Fall zu erwarten sind — insbesondere ob Abstinenznachweise erforderlich sind und über welchen Zeitraum.
Wenn Abstinenznachweise gefordert werden (was bei Werten ab ca. 2,0 Promille oder bei Hinweisen auf eine Alkoholabhängigkeit regelmäßig der Fall ist), müssen Sie rechtzeitig mit einem Abstinenzprogramm beginnen. Die Nachweise müssen über einen Zeitraum von mindestens sechs, häufig zwölf Monaten erbracht werden — und diese Zeit läuft erst ab dem Beginn des Programms, nicht ab dem Delikt.
Nehmen Sie die Situation ernst, aber verfallen Sie nicht in Panik. Eine MPU ist keine unüberwindbare Hürde. Mit der richtigen Vorbereitung, einer ehrlichen Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten und gegebenenfalls professioneller Unterstützung ist ein positives Gutachten durchaus erreichbar.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, medizinische oder therapeutische Beratung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 13: Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik - Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24a: Ordnungswidrigkeiten bei 0,5-Promille-Verstößen - Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24c: Alkoholverbot für Fahranfänger - Strafgesetzbuch (StGB), § 316: Trunkenheit im Verkehr - Bundesverwaltungsgericht, Urteil zur MPU-Anordnung ab 1,1 Promille (2021) - ADAC: Alkohol am Steuer — Strafen und Promillegrenzen (adac.de) - Bußgeldkatalog.org: Promillegrenzen in Deutschland (bussgeldkatalog.org) - MPU-Akademie: Ab wie viel Promille droht eine MPU? (mpu-akademie.eu)