Alkohol & MPU

Promillegrenzen in Deutschland: Wann droht die MPU?

Die Promillegrenzen in Deutschland bestimmen, ab wann eine MPU droht. Erfahren Sie alles über 0,0-, 0,5- und 1,6-Promille-Grenze und deren rechtliche Folgen.

Lesezeit: 7 Min. Lesezeit

Die 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – die 0,0-Promille-Grenze. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zudem drohen ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Bei wiederholten Verstößen oder höheren Promillewerten kann auch bei Fahranfängern eine MPU angeordnet werden.

Die 0,5-Promille-Grenze

Ab 0,5 Promille BAK liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Beim Erstverstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß erhöhen sich die Sanktionen auf 1.000 Euro, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot. Ab dem dritten Verstoß sind es 1.500 Euro, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot – und die Wahrscheinlichkeit einer MPU-Anordnung steigt erheblich.

Die 1,1-Promille-Grenze: Absolute Fahruntüchtigkeit

Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, und das Fahren wird als Straftat nach § 316 StGB gewertet. Es drohen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ab dieser Grenze wird die MPU deutlich wahrscheinlicher, auch wenn sie nicht automatisch angeordnet wird. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille kommt zusätzlich eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.

Die 1,6-Promille-Grenze: Automatische MPU

Ab einer BAK von 1,6 Promille wird die MPU zwingend angeordnet, und zwar unabhängig davon, ob ein Fahrzeug geführt wurde oder nicht – auch als Radfahrer oder Fußgänger kann die Fahrerlaubnis in Frage gestellt werden. Diese Grenze basiert auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Personen, die 1,6 Promille oder mehr erreichen, eine überdurchschnittlich hohe Alkoholgewöhnung aufweisen. Dies deutet auf ein problematisches Trinkmuster hin, das eine vertiefte Abklärung der Fahreignung erfordert. Die MPU-Anordnung ist in diesem Fall keine Ermessensentscheidung der Behörde, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Relative Fahruntüchtigkeit: 0,3 bis 1,09 Promille

Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder ein Unfall hinzukommen. In diesem Bereich spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit, bei der die Alkoholisierung zusammen mit Fahrfehlern den Tatbestand begründet. Die Konsequenzen sind ähnlich wie bei absoluter Fahruntüchtigkeit: Führerscheinentzug, Geldstrafe und eine mögliche MPU-Anordnung. Besonders bei Unfällen unter Alkoholeinfluss, auch unter 0,5 Promille, können die strafrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Folgen gravierend sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Medizin- oder psychologische Beratung. Für deine persönliche Situation empfehlen wir professionelle Beratung.
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