Wann und warum wird eine MPU angeordnet?
Alle Gründe für eine MPU-Anordnung: Alkohol, Drogen, Punkte in Flensburg und Straftaten — mit rechtlichen Grundlagen.
Lesezeit: 9 Min.
Wer ordnet die MPU an und warum?
Die MPU wird nicht von einem Gericht angeordnet, sondern von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde -- in der Regel das Straßenverkehrsamt oder die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, die Eignung von Fahrerlaubnisinhabern und -bewerbern zu überprüfen, wenn bestimmte Tatsachen Zweifel an deren Fahreignung begründen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Paragraph 2 Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit den Paragraphen 11 bis 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese Vorschriften definieren präzise, in welchen Fällen die Behörde eine MPU anordnen muss (zwingende Anordnung) und in welchen Fällen sie eine MPU anordnen kann (Ermessensanordnung).
Die BASt-Statistik für das Jahr 2024 zeigt die Verteilung der Untersuchungsanlässe: Rund 43 Prozent aller MPU-Begutachtungen betreffen Alkoholfragestellungen, etwa 25 Prozent Drogen- und Medikamentenfragestellungen, und knapp 19 Prozent Verkehrsauffälligkeiten ohne Substanzbezug (vor allem Punkte). Die übrigen Fälle betreffen kombinierte Fragestellungen oder sonstige Gründe.
Wichtig: Die Anordnung einer MPU ist keine Strafe. Sie ist eine verwaltungsrechtliche Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit. Die Behörde hat die Pflicht, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, und die MPU ist das Instrument, mit dem Zweifel an der Fahreignung geprüft werden.
MPU wegen Alkohol
Alkoholdelikte im Straßenverkehr sind der häufigste Grund für eine MPU-Anordnung. Paragraph 13 FeV regelt die verschiedenen Szenarien:
Zwingende MPU-Anordnung bei 1,6 Promille oder mehr: Wird bei Ihnen eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder eine Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr festgestellt, muss die Behörde eine MPU anordnen. Dies gilt unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kam oder nicht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei dieser Promillezahl eine erhebliche Alkoholgewöhnnung vorliegt, da die meisten Menschen bei diesem Wert bereits erheblich beeinträchtigt wären.
MPU bei wiederholten Alkoholverfehlungen: Auch wenn Sie mehrfach mit Alkohol am Steuer auffallen -- selbst unterhalb der 1,6-Promille-Grenze -- kann und wird die Behörde eine MPU anordnen. Bereits zwei Verfehlungen ab 0,5 Promille können ausreichen.
MPU bei Alkoholauffälligkeit zwischen 1,1 und 1,59 Promille: Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (absolute Fahruntauglichkeit). Auch wenn die 1,6-Promille-Schwelle nicht erreicht wird, ordnen viele Behörden bei zusätzlichen Auffälligkeiten -- etwa Unfallverursachung, Vorstrafen oder Hinweise auf Alkoholproblematik -- eine MPU an.
MPU nach Führerscheinentzug wegen Alkohol: Wer seinen Führerschein wegen eines Alkoholdelikts verloren hat, muss vor der Wiedererteilung häufig eine MPU absolvieren. In vielen Fällen wird ein Abstinenznachweis über 6 bis 12 Monate verlangt.
Bei Alkohol-MPU wird in der Regel ein Nachweis über kontrolliertes Trinken oder vollständige Abstinenz gefordert. Ob Abstinenz oder kontrollierter Konsum verlangt wird, hängt von der Schwere des Delikts und der individuellen Vorgeschichte ab.
MPU wegen Drogen und Medikamenten
Die MPU wegen Drogen ist der zweithäufigste Anordnungsgrund und betrifft rund ein Viertel aller Begutachtungen. Die rechtliche Grundlage bildet Paragraph 14 FeV.
Besonders streng ist die Rechtslage bei sogenannten harten Drogen wie Kokain, Heroin, Amphetaminen, Ecstasy oder LSD: Bereits der einmalige Konsum -- auch ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr -- kann zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur MPU-Anordnung führen. Die Behörde muss hier nicht nachweisen, dass Sie unter Drogeneinfluss gefahren sind. Allein der Nachweis des Konsums genügt.
Bei Cannabis galt bis zur Teillegalisierung im April 2024 eine ähnlich strenge Linie. Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) und der Anpassung der Grenzwerte hat sich die Situation teilweise verändert: Der Grenzwert für THC im Blut wurde auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter angehoben (zuvor faktisch 1,0 ng/ml). Unterhalb dieses Wertes liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor. Jedoch kann eine MPU weiterhin angeordnet werden, wenn Anzeichen für regelmäßigen oder problematischen Cannabiskonsum bestehen oder wenn Cannabis in Kombination mit Alkohol konsumiert wurde.
Bei Medikamentenmissbrauch -- etwa der missbräuchlichen Einnahme von Benzodiazepinen, Opiaten oder anderen fahreignungsrelevanten Arzneimitteln -- kann ebenfalls eine MPU angeordnet werden.
Für eine Drogen-MPU wird in der Regel ein Abstinenznachweis über mindestens 6 Monate verlangt, bei schwerwiegenden Fällen 12 bis 15 Monate. Der Nachweis kann über Urinscreenings (mindestens 4 Kontrollen in 6 Monaten) oder Haaranalysen erbracht werden.
MPU wegen Punkten in Flensburg
Das Fahreignungs-Bewertungssystem in Flensburg sieht ein gestuftes Maßnahmensystem vor: Bei 4 bis 5 Punkten erhalten Sie eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung, und bei 8 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Nach dem Entzug wegen 8 oder mehr Punkten können Sie frühestens nach 6 Monaten einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel ordnet die Behörde dann eine MPU an, um zu klären, ob Sie künftig die Verkehrsregeln beachten werden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist Paragraph 11 Absatz 3 Nummer 4 FeV.
Die Punkte-MPU unterscheidet sich wesentlich von der Alkohol- oder Drogen-MPU: Es geht nicht um Substanzkonsum, sondern um Ihr Verhalten im Straßenverkehr. Der Gutachter wird untersuchen, warum Sie wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Typische Fragen betreffen:
- Welche Verkehrsverstösse haben Sie begangen und in welchen Situationen? - Welche Einstellungen und Motive lagen Ihrem Fahrverhalten zugrunde? (zum Beispiel Zeitdruck, Selbstüberschätzung, Missachtung von Regeln) - Was hat sich an Ihrer Einstellung zum Straßenverkehr verändert? - Welche konkreten Maßnahmen haben Sie ergriffen, um Ihr Fahrverhalten zu ändern?
Ein Abstinenznachweis ist bei einer reinen Punkte-MPU nicht erforderlich. Allerdings kann eine verkehrspsychologische Beratung nach Paragraph 71 FeV oder ein Fahreignungsseminar hilfreich sein und wird vom Gutachter positiv bewertet.
Die Bestehensquote bei Punkte-MPU liegt statistisch etwas höher als bei Alkohol- oder Drogen-MPU, da kein Abstinenznachweis scheitern kann. Dennoch sollte die Vorbereitung nicht unterschätzt werden.
MPU wegen Straftaten im Straßenverkehr
Neben Alkohol, Drogen und Punkten kann eine MPU auch aufgrund von Straftaten angeordnet werden, die auf eine erhöhte Aggressivität oder mangelnde Impulskontrolle hindeuten. Die Rechtsgrundlage bildet Paragraph 11 Absatz 3 Nummer 6 FeV.
Typische Delikte, die zu einer MPU wegen Straftaten führen können:
- Nötigung im Straßenverkehr (zum Beispiel aggressives Drängeln, Ausbremsen anderer Fahrer) - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), insbesondere bei erheblichem Personen- oder Sachschaden - Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr - Wiederholte Straftaten, die auf eine generelle Missachtung von Regeln und Normen hindeuten
Bemerkenswert ist, dass eine MPU auch bei Straftaten ohne direkten Verkehrsbezug angeordnet werden kann, wenn diese Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zulassen. Dies betrifft beispielsweise Gewalttaten, die auf eine generelle Aggressionsneigung hindeuten.
Bei einer Straftaten-MPU prüft der Gutachter, ob die Faktoren, die zu den Straftaten geführt haben, noch bestehen oder ob eine stabile Verhaltensänderung eingetreten ist. Der Gutachter erwartet, dass Sie die Tatmotive und die zugrunde liegenden Persönlichkeitsmuster erkannt haben und nachvollziehbar darlegen können, wie Sie künftig mit Konfliktsituationen umgehen.
Je nach Schwere der Taten kann eine psychotherapeutische Behandlung empfohlen oder als Voraussetzung für ein positives Gutachten angesehen werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Paragraphen 11, 13, 14 - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): MPU-Jahresberichte und Statistiken -- bast.de - BASt Pressemitteilung 2025: Anzahl der MPU-Begutachtungen weiter rückläufig -- bast.de/DE/Presse/Mitteilungen/2025/10-2025.html - ADAC: MPU-Kosten und Ablauf -- adac.de - ERGO Rechtsportal: Alkohol am Steuer -- Wann droht eine MPU? -- ergo.de - Bundesministerium für Digitales und Verkehr: MPU -- bmv.de - Cannabisgesetz (CanG) -- Änderungen seit April 2024
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, medizinische oder therapeutische Beratung.