Was ist die MPU?
Alles zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung: Geschichte, rechtliche Grundlagen, Zweck und Ablauf der MPU in Deutschland.
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Definition und Bedeutung der MPU
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung -- kurz MPU -- ist ein in Deutschland einzigartiges Begutachtungsverfahren zur Beurteilung der Fahreignung. Sie wird von der zuständigen Führerscheinbehörde angeordnet, wenn erhebliche Zweifel daran bestehen, ob eine Person sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Die MPU ist kein Strafverfahren und keine zusätzliche Bestrafung, sondern ein Prognoseinstrument: Sie soll einschätzen, ob der Betroffene künftig wieder zuverlässig und verantwortungsvoll ein Kraftfahrzeug führen wird.
Umgangssprachlich wird die MPU häufig als "Idiotentest" bezeichnet -- ein Begriff, der aus den Anfängen der 1950er-Jahre stammt, als vor allem Personen zur Begutachtung geschickt wurden, die mehrfach bei der Führerscheinprüfung durchgefallen waren. Heute ist diese Bezeichnung nicht mehr zeitgemäß, denn die MPU richtet sich längst nicht mehr an Menschen mit Lernschwierigkeiten, sondern überwiegend an Personen, die durch Alkohol-, Drogen- oder Verkehrsdelikte aufgefallen sind.
Die MPU stellt eine umfassende Untersuchung dar, die medizinische, psychologische und leistungsdiagnostische Aspekte miteinander verbindet. Im Kern geht es darum, ob Sie die Ursachen Ihres Fehlverhaltens verstanden haben, ob eine stabile Verhaltensänderung stattgefunden hat und ob Sie künftig in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Jährlich werden in Deutschland rund 75.000 bis 90.000 MPU-Begutachtungen durchgeführt -- mit sinkender Tendenz in den letzten Jahren.
Geschichte der MPU in Deutschland
Die Geschichte der MPU reicht bis in die Nachkriegszeit zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg stieg die Zahl der Verkehrsunfälle in der jungen Bundesrepublik dramatisch an. Viele Kriegsveteranen kehrten mit körperlichen Verletzungen, fehlenden Gliedmassen und psychischen Traumata zurück und nahmen dennoch am Straßenverkehr teil. Gleichzeitig wuchs die Motorisierung rasant.
Bereits 1951 legte das Bundesministerium für Verkehr die Regelung "Krankheit und Kraftverkehr" fest. Darin wurden Erkrankungen und Zustände aufgezählt, die Menschen vom Führen eines Fahrzeugs ausschließen konnten -- darunter Herzrhythmusstörungen, hoher Blutdruck, Diabetes, Epilepsie, Alkoholmissbrauch sowie körperliche Behinderungen.
Auf Grundlage dieser Bestimmungen führten Ärzte und Psychologen im Jahr 1954 die Medizinisch-Psychologische Untersuchung in ihrer heutigen Form ein. Die Idee einer standardisierten Fahreignungsbegutachtung stammte ursprünglich aus den USA und wurde für deutsche Verhältnisse angepasst. Seitdem wurde das Verfahren stetig weiterentwickelt: Die Beurteilungskriterien wurden wissenschaftlich fundiert, die Anforderungen an Begutachtungsstellen verschärft und die Untersuchungsmethoden modernisiert.
Heute ist die MPU ein anerkanntes und wissenschaftlich abgesichertes Verfahren, das von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überwacht wird. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das ein derart umfassendes Fahreignungs-Begutachtungssystem betreibt.
Rechtliche Grundlagen
Die MPU ist im deutschen Recht fest verankert. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Paragraph 2 Absatz 8 StVG bildet die übergeordnete Grundlage: Danach kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung von Eignungszweifeln die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen. Die FeV konkretisiert diese Regelung in mehreren Paragraphen:
- Paragraph 11 FeV regelt die allgemeinen Voraussetzungen für die Anordnung von Eignungsbegutachtungen. - Paragraph 13 FeV bestimmt, wann eine MPU wegen Alkoholauffälligkeiten zwingend anzuordnen ist -- insbesondere bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr. - Paragraph 14 FeV regelt die Anordnung bei Drogenproblematik, wobei bereits der Konsum sogenannter harter Drogen ohne Verkehrsbezug ausreichen kann.
Wichtig zu wissen: Die MPU ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne. Bußgelder, Fahrverbote und Freiheitsstrafen werden von Gerichten verhängt. Die MPU hingegen ist eine verwaltungsrechtliche Maßnahme der Führerscheinbehörde, die der Gefahrenabwehr dient. Sie soll sicherstellen, dass nur geeignete Personen am Straßenverkehr teilnehmen. Die Anordnung einer MPU ist daher unabhängig von einer eventuellen strafrechtlichen Verurteilung möglich.
Seit dem 1. August 2018 gibt es zudem keine bundeseinheitliche Gebührenordnung mehr für die MPU. Die Begutachtungsstellen können ihre Gebühren seitdem frei festlegen, was einen Preisvergleich für Betroffene sinnvoll macht.
Zweck und Ziel der MPU
Der primäre Zweck der MPU ist die Verkehrssicherheit. Sie dient als Entscheidungshilfe für die Führerscheinbehörde und beantwortet eine zentrale Frage: Ist zu erwarten, dass die betroffene Person künftig sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnimmt?
Die MPU ist damit eine Prognoseuntersuchung. Anders als ein Strafverfahren, das vergangenes Fehlverhalten ahndet, blickt die MPU in die Zukunft. Der Gutachter beurteilt nicht, ob Sie schuldig sind -- das hat bereits ein Gericht entschieden. Stattdessen prüft er, ob Sie die Ursachen Ihres Fehlverhaltens verstanden haben, welche Veränderungen Sie in Ihrem Leben vorgenommen haben und wie stabil diese Veränderungen sind.
Konkret verfolgt die MPU drei Ziele:
1. Schutz der Allgemeinheit: Andere Verkehrsteilnehmer sollen vor Gefahren geschützt werden, die von ungeeigneten Fahrern ausgehen. 2. Individuelle Hilfe: Die MPU bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich mit ihrem Verhalten auseinanderzusetzen und positive Veränderungen nachzuweisen. Sie ist damit auch eine Chance zur Rehabilitierung. 3. Qualitätssicherung: Durch standardisierte Beurteilungskriterien und die Akkreditierung der Begutachtungsstellen durch die BASt wird eine einheitliche und faire Begutachtung sichergestellt.
Die MPU ist also weder eine Bestrafung noch ein unüberwindbares Hindernis. Sie ist ein fachlich fundiertes Verfahren, das bei sorgfältiger Vorbereitung und ehrlicher Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten erfolgreich bestanden werden kann.
Die drei Bestandteile der MPU im Überblick
Die MPU besteht aus drei Hauptbestandteilen, die zusammen etwa drei bis vier Stunden in Anspruch nehmen. Die Reihenfolge kann je nach Begutachtungsstelle variieren.
1. Medizinische Untersuchung (ca. 30 Minuten): Ein Arzt überprüft Ihren allgemeinen Gesundheitszustand. Je nach Anlass der MPU werden Blutproben entnommen und Laborwerte bestimmt -- beispielsweise Leberwerte bei Alkoholfragestellungen. Bei Drogenfragestellungen erfolgt eine Urinprobe. Der Arzt beurteilt, ob körperliche Erkrankungen oder Schäden vorliegen, die die Fahreignung beeinträchtigen könnten.
2. Leistungsdiagnostik (ca. 20 Minuten): Am Computer werden Ihre Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Wahrnehmung getestet. Sie müssen auf optische und akustische Signale reagieren, indem Sie Tasten drücken oder Pedale betätigen. Die Tests simulieren typische Anforderungen im Straßenverkehr. Sollten die Ergebnisse unterdurchschnittlich ausfallen, kann eine praktische Fahrverhaltensbeobachtung angeordnet werden.
3. Psychologisches Gespräch (ca. 60 Minuten): Dies ist der Kernbestandteil der MPU. Ein Verkehrspsychologe führt ein ausführliches Gespräch mit Ihnen. Es geht um die Hintergründe Ihres Fehlverhaltens, Ihre persönliche Entwicklung seitdem, konkrete Verhaltensänderungen und Ihre Strategien zur Rückfallvermeidung. Der Gutachter bewertet, ob Ihre Aussagen glaubwürdig, konsistent und realistisch sind.
Zusätzlich fuellen Sie zu Beginn einen Fragebogen aus (ca. 30 Minuten), der Fragen zu Ihrem Lebenslauf, Ihrem Konsum- und Fahrverhalten sowie zu den konkreten Delikten enthält.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): Informationen zur MPU -- bast.de - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): Medizinisch-Psychologische Untersuchung -- bmv.de - ADAC: MPU-Ablauf -- adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/mpu/ablauf - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere Paragraphen 11, 13, 14 - Straßenverkehrsgesetz (StVG), Paragraph 2 - DEKRA: Medizinisch-Psychologische Untersuchung -- dekra.de/de/mpu - TÜV SÜD Life Service: MPU-Untersuchungen -- tuvsud.com
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, medizinische oder therapeutische Beratung.