MPU wegen Alkohol
Wann eine Alkohol-MPU fällig wird, was begutachtet wird und welche Abstinenzdauer realistisch ist — ehrlich erklärt. Orientierung, keine Einzelfall-Beratung und keine Bestehensprognose.
Inhaltlich geprüft von der MPUfy-Redaktion · Stand 08/2026
Wann wird eine Alkohol-MPU fällig?
Eine MPU mit Schwerpunkt Alkohol wird angeordnet, wenn im Straßenverkehr eine auffällige Alkoholmenge nachgewiesen wurde — ab 1,6 Promille ist die Anordnung zwingend, ohne Ermessen der Behörde (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV, Anlage 15 zur FeV). Auch Wiederholungsauffälligkeiten oder alkoholbezogene Straftaten können eine MPU nach sich ziehen. Die konkrete Anordnung trifft die Fahrerlaubnisbehörde.
Wer unsicher ist, wo der eigene Wert eingeordnet wird, kann das im Promillerechner tun — das ist ein Schätzwert, kein Messergebnis, und sagt nichts über die MPU aus.
Was wird begutachtet?
Die Begutachtung fragt nicht „kann die Person heute nüchtern Auto fahren", sondern ob eine dauerhafte, nachvollziehbare Veränderung des Trinkverhaltens erkennbar ist. Im Mittelpunkt stehen typischerweise:
- das Trinkverhalten in der Vergangenheit und heute
- Abstinenz- oder Kontroll-Nachweise (z. B. Urin, Haar, PEth)
- ob eine nachvollziehbare Verhaltensänderung stattgefunden hat
- Ursachenverständnis und Rückfallstrategie
Aus diesen Punkten lässt sich keine Bestehensprognose ableiten. Der Gutachter entscheidet im Einzelfall.
Welche Abstinenzdauer ist realistisch? (Orientierung)
Eine Faustregel gibt es nicht verbindlich, aber eine Orientierung: Im Basisfall werden oft sechs Monate belegte Abstinenz erwartet, in Abhängigkeits- oder Wiederholungsfällen auch länger (bis etwa 15 Monate). Was genau gefordert ist, klärt sich mit der Begutachtungsstelle und hängt vom Einzelfall ab.
Wann der eigene Zeitpunkt realistisch ist, lässt sich im Bereitschafts-Check einschätzen — lokal im Browser, ohne dass etwas gespeichert wird.
Kurzer Ablauf
Eine Alkohol-MPU umfasst üblicherweise eine körperliche Untersuchung (inklusive Leberwerte), einen Leistungstest (Reaktion/Aufmerksamkeit) und das verkehrspsychologische Gespräch. Wer ohne Struktur in die Begutachtung geht, verschenkt die teuerste Stunde des Verfahrens — die Aufarbeitung vorher ist der entscheidende Hebel.
Häufige Fragen zur Alkohol-MPU
- Wer mit 1,6 Promille oder mehr ein Fahrzeug geführt hat, muss zwingend zur MPU — einen Ermessensspielraum hat die Behörde dabei nicht (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV, Anlage 15 zur FeV). Unterhalb dieser Grenze kommt es auf den Einzelfall an, etwa auf wiederholte Auffälligkeiten.
- Eine Orientierung: im Basisfall oft sechs Monate belegte Abstinenz, in Abhängigkeits- oder Wiederholungsfällen auch länger (bis etwa 15 Monate). Die tatsächlich geforderte Dauer ist einzelfallabhängig und wird mit der Begutachtungsstelle geklärt.
- Ja. Gegenstand sind unter anderem Trinkverhalten, Abstinenznachweise und ob eine nachvollziehbare Verhaltensänderung stattgefunden hat. Eine Bestehensprognose lässt sich daraus nicht ableiten — der Gutachter entscheidet im Einzelfall.
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Quellen (Stand 07/2026)
Orientierung, keine Einzelfall-Beratung. Diese Seite ersetzt kein Gutachten und keine fachliche Beratung, und sie gibt keine Bestehensprognose. Für den verbindlichen Einzelfall sind Begutachtungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde maßgeblich.