Cannabis-Legalisierung und MPU: Was ändert sich?
Welche Auswirkungen hat die Cannabis-Legalisierung auf die MPU-Anordnung und den Führerschein? Aktuelle Rechtslage und Konsequenzen für Betroffene.
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Die Cannabis-Legalisierung im Überblick
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) hat Deutschland den Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen und bis zu drei Pflanzen zu Hause anbauen. Diese Regelungen gelten jedoch ausschließlich für den privaten Konsum und haben keinen Einfluss auf die Regeln im Straßenverkehr. Der Konsum vor oder während des Fahrens bleibt weiterhin verboten und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Im Zuge der Legalisierung wurde der THC-Grenzwert für den Straßenverkehr von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml Blutserum angehoben. Dieser neue Grenzwert orientiert sich an der Empfehlung einer interdisziplinären Expertenkommission und soll den gelegentlichen Konsum vom verkehrsgefährdenden Fahren unter Drogeneinfluss abgrenzen. Bei Überschreitung des Grenzwerts droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin ein absolutes Verbot jeglicher THC-Konzentration im Blut.
Wann droht trotzdem eine MPU?
Die Legalisierung ändert nichts daran, dass bei Zweifeln an der Fahreignung eine MPU angeordnet werden kann. Eine MPU wird insbesondere dann fällig, wenn Cannabis und Fahren wiederholt kombiniert werden, wenn der THC-Grenzwert deutlich überschritten wird oder wenn eine Abhängigkeit vermutet wird. Auch bei Mischkonsum von Cannabis mit Alkohol oder anderen Drogen bleibt die MPU ein wahrscheinliches Szenario. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet im Einzelfall, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Auswirkungen auf laufende MPU-Verfahren
Für Personen, die bereits eine MPU-Anordnung wegen Cannabis erhalten haben, ändert sich durch die Legalisierung in den meisten Fällen wenig. Die MPU-Begutachtung richtet sich nach den Beurteilungskriterien der Fahreignung und nicht nach der strafrechtlichen Bewertung des Konsums. Das bedeutet, dass auch nach der Legalisierung ein Abstinenznachweis oder ein Nachweis des kontrollierten Konsums gefordert werden kann. Es empfiehlt sich, mit der zuständigen Begutachtungsstelle Rücksprache zu halten, welche konkreten Anforderungen im Einzelfall gelten.
Kontrollierter Konsum als Alternative zur Abstinenz?
Durch die veränderte Rechtslage wird diskutiert, ob bei reinen Cannabis-Fragestellungen zukünftig ein kontrollierter Konsum anstelle vollständiger Abstinenz akzeptiert werden könnte. Einige Begutachtungsstellen erkennen bereits ein Konzept des kontrollierten Konsums an, wenn der Betroffene glaubhaft nachweisen kann, dass er Konsum und Fahren konsequent trennt. Dies erfordert jedoch eine überzeugende Darstellung der Trennkompetenz im psychologischen Gespräch sowie gegebenenfalls begleitende Nachweise. Ob und in welchem Umfang kontrollierter Konsum akzeptiert wird, variiert derzeit noch zwischen den verschiedenen Begutachtungsstellen.